|
überarbeitung der RoHS-Richtlinie |
|
Die EU-Kommission will bis 2008 die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG unter mehreren Gesichtspunkten überarbeiten bzw. ergänzen. Konkrete Themengebiete für die überarbeitung der Richtlinie sind aus Sicht der Kommission:
-
Einbeziehung medizinischer Geräte sowie überwachungs- und Kontrollinstrumente in den Geltungsbereich der RoHS (Gerätekategorien 8 und 9)
-
Erweiterung der Liste der in ihrer Verwendung eingeschränkten Stoffe
-
Aufnahme von Begriffsdefinitionen (z. B. "auf den Markt bringen", "Ersatzteil")
-
Abkopplung der RoHS von der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE). Untersucht werden soll, ob eine Trennung Verwaltungskosten und inhaltliche Widersprüche vermeiden kann
-
Die bereits bestehende Ausnahme nach Art. 2 Abs. 3 für Ersatzteile soll als sog. "repair-as-produced"-Prinzip ausgeweitet werden. Beispielsweise soll die Ausnahme nach Art. 2 Abs. 3 auch dann eingreifen, wenn im Anhang der RoHS geregelte (technische) Ausnahmen aus-laufen (5 Jahre) oder anderweitig aufgehoben werden, so dass nach bestehender Rechtslage bestimmte Ersatzteile dann nicht mehr zur Verfügung gestellt werden könnten.
Weiterführende Informationen hierzu finden sich unter
http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/pdf/review_2002_95_ec_directive.pdf
Gerald Lampl - Projektleiter Bleifrei-Umstellung
|